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   BVerwG, 13.04.1989 - 7 B 59.89   

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https://dejure.org/1989,9435
BVerwG, 13.04.1989 - 7 B 59.89 (https://dejure.org/1989,9435)
BVerwG, Entscheidung vom 13.04.1989 - 7 B 59.89 (https://dejure.org/1989,9435)
BVerwG, Entscheidung vom 13. April 1989 - 7 B 59.89 (https://dejure.org/1989,9435)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Approbation von Ärzten

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  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 24.81

    Arztrecht - Prüfung - Multiple Choice - Verschärfung

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1989 - 7 B 59.89
    Der beschließende Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß § 4 BÄO dem auf Art. 20 Abs. 3 GG beruhenden Grundsatz des Gesetzesvorbehalts und den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG entspricht, daß der Verordnunggeber mit der Einführung des Antwort-Wahl-Verfahrens im allgemeinen und mit der Bestehensregelung des § 14 Abs. 5 ÄAppO im besonderen nicht über den Ermächtigungsrahmen des § 4 BÄO hinausgegangen ist und daß die Regelung auch materiellrechtlich nicht gegen höherrangiges Recht verstößt (vgl. das Urteil vom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 24.81 - BVerwGE 65, 323 [BVerwG 18.05.1982 - 7 C 24/81] und den Beschluß vom 27. August 1987 - BVerwG 7 B 31.87 - DVBl. 1988, 399 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.08.1987 - 7 B 31.87

    Arztrecht - Approbationsordnung - Prüfungssystem

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1989 - 7 B 59.89
    Der beschließende Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß § 4 BÄO dem auf Art. 20 Abs. 3 GG beruhenden Grundsatz des Gesetzesvorbehalts und den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG entspricht, daß der Verordnunggeber mit der Einführung des Antwort-Wahl-Verfahrens im allgemeinen und mit der Bestehensregelung des § 14 Abs. 5 ÄAppO im besonderen nicht über den Ermächtigungsrahmen des § 4 BÄO hinausgegangen ist und daß die Regelung auch materiellrechtlich nicht gegen höherrangiges Recht verstößt (vgl. das Urteil vom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 24.81 - BVerwGE 65, 323 [BVerwG 18.05.1982 - 7 C 24/81] und den Beschluß vom 27. August 1987 - BVerwG 7 B 31.87 - DVBl. 1988, 399 mit weiteren Nachweisen).
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