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BVerwG, 13.04.1989 - 7 B 59.89 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Approbation von Ärzten
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 19.08.1987 - 7 K 1550/86
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.1989 - 22 A 2394/87
- BVerwG, 13.04.1989 - 7 B 59.89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 24.81
Arztrecht - Prüfung - Multiple Choice - Verschärfung
Auszug aus BVerwG, 13.04.1989 - 7 B 59.89
Der beschließende Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß § 4 BÄO dem auf Art. 20 Abs. 3 GG beruhenden Grundsatz des Gesetzesvorbehalts und den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG entspricht, daß der Verordnunggeber mit der Einführung des Antwort-Wahl-Verfahrens im allgemeinen und mit der Bestehensregelung des § 14 Abs. 5 ÄAppO im besonderen nicht über den Ermächtigungsrahmen des § 4 BÄO hinausgegangen ist und daß die Regelung auch materiellrechtlich nicht gegen höherrangiges Recht verstößt (vgl. das Urteil vom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 24.81 - BVerwGE 65, 323 [BVerwG 18.05.1982 - 7 C 24/81] und den Beschluß vom 27. August 1987 - BVerwG 7 B 31.87 - DVBl. 1988, 399 mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 27.08.1987 - 7 B 31.87
Arztrecht - Approbationsordnung - Prüfungssystem
Auszug aus BVerwG, 13.04.1989 - 7 B 59.89
Der beschließende Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß § 4 BÄO dem auf Art. 20 Abs. 3 GG beruhenden Grundsatz des Gesetzesvorbehalts und den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG entspricht, daß der Verordnunggeber mit der Einführung des Antwort-Wahl-Verfahrens im allgemeinen und mit der Bestehensregelung des § 14 Abs. 5 ÄAppO im besonderen nicht über den Ermächtigungsrahmen des § 4 BÄO hinausgegangen ist und daß die Regelung auch materiellrechtlich nicht gegen höherrangiges Recht verstößt (vgl. das Urteil vom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 24.81 - BVerwGE 65, 323 [BVerwG 18.05.1982 - 7 C 24/81] und den Beschluß vom 27. August 1987 - BVerwG 7 B 31.87 - DVBl. 1988, 399 mit weiteren Nachweisen).